Bürgerinitiative „Nein zum Industriepark Koralm“


Die Bürgerinitiative hat sich im Zuge der Einleitung der Umweltverträglichkeitsprüfung „Pumpspeicher Koralm“ im Juni 2017 gegründet.
Laut UVP Gesetz sind 200 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Personen aus den vom Projekt betroffenen Gemeinden für eine erfolgreiche Gründung einer Bürgerinitiative notwendig.
In nur 2 Wochen (!) konnten über 1400 Unterstützungserklärungen gesammelt werden. Mit dieser mehr als eindrucksvollen Gründung hat die Bürgerinitiative Parteienstellung im UVP Verfahren erlangt.
Gemeinsam mit den Unterstützungserklärungen wurden am 16. Juni 2017 auch die Einwendungen der Bürgerinitiative gegen das Projekt „Pumpspeicher Koralm“ beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingebracht.
Die Bürgerinitiative versteht sich als Plattform für Bürgerinnen und Bürgern, denen der Schutz unserer Heimat, unseres Lebensraumes am Herzen liegt.

Die enorme Unterstützung aus der Bevölerung verdeutlicht, dass sehr viele Menschen in der Region um ihr Trinkwasser besorgt sind, die Erhaltung unserer Naturschätze einfordern und dieses Pumpspeicher-Projekt daher ablehnen.

Hier die „Stellungnahme zum Vorhaben ‚Pumpspeicherwerk Koralm‘ zwecks Gründung einer Bürgerinitiative gem. § 19 UVP-G“:

Die Unterzeichner formierten sich dadurch zu einer Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-Gesetz 2000, um im UVP-Verfahren „Pumpspeicherwerk Koralm“ gemäß Edikt GZ: ABT13-11.10-441/2016 vom 11.5.2017 Parteistellung zu erlangen.
Die Bürgerinitiative ist überzeugt, dass das Projekt in der eingebrachten Form nicht genehmigungsfähig ist und begründet dies mit folgenden Einwendungen:

  • Wir wenden uns gegen den Verlust des Glitzkars, das vor 2 Jahren bereits als Natura-2000-Schutzgebiet angemeldet wurde.
  • Wir sind der Meinung, dass diese Anlage öffentlichem Interesse massiv widerspricht. Sie benötigt zusätzliche Energie im Ausmaß von 300 – 400 MW. Der mögliche Bezug von billigem Nachtstrom aus dem nahegelegenen Krsko wird eher eine Laufzeitverlängerung oder gar den Ausbau von Atomstrom verursachen.
  • Wir befürchten negative Auswirkungen auf die Naturdenkmäler und die FFH-Schutzgebiete an der Schwarzen Sulm durch zahlreiche Wasserentnahmen und Einbringen von Schmutzfrachten in vielen Teilen des Einzugsgebiets.
  • Wir wenden uns gegen das Verheimlichen der Dammbruchprognostik und des Flutwellenverlaufs und vieler weiterer Informationen, da nicht alle Teile der UVE öffentlich einsehbar sind. (zusätzl. Einwendungen behalten wir uns vor)
  • Wir wenden uns gegen das „Versenken“ geomorphologisch und vegetationsökologisch besonderer im Alpenraum einzigartiger Abschnitte des Seebachs im Unterspeicher.
  • Wir wenden uns gegen die Zerstörung bzw. die zu erwartende Verschlechterung zahlreicher Quellen und Gewässer: Glitzalm Quellen, Glitzbach, Schneelochbach, Hirschkogelbach, Goslitz Quellen, Goslitzbach, Gregormichlalm Quellen, Seebach, Schwarze Sulm, Sulm (Wasserrahmenrichtlinie)
  • Wir befürchten eine deutliche Verschlechterung der Lebensqualität der in der Nähe der 380-kV-Leitung wohnenden Menschen auf Grund einer höheren Lärmemission und einer Verstärkung des Magnetfeldes durch die deutliche Zunahme im Stromfluss.
  • Die beabsichtigte Trinkwasserprivatisierung (s. Techn. Bericht Energiebeauftragter) und die unzähligen Eingriffe in den Wasserhaushalt gefährden die Trinkwasserversorgung und den Grundwasserhaushalt der gesamten Region.

 

 

v.l.n.r.: 
Franz Zirngast
, Andreas Mathauer
, Walter Hingl
, Heinz Pansi