Verwaltungsgerichtshof stoppt Sulmkraftwerk

Liebe FreundInnen der Koralm!

Wie auch in den Medien berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof am 14. Sep. mit seinem Erkenntnis die wasserrechtliche Bewilligung für das Projekt Kraftwerk Schwarze Sulm (Änderung 2017) aufgehoben. Der WWF, das Ökobüro und der Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe haben mit ihren Revisionen recht bekommen. Das Projekt kann somit bis auf weiteres nicht gebaut werden. Jetzt liegt das Projekt, die Rechtssache,  wieder beim Landesverwaltungsgericht Steiermark. Bekanntlich haben diese NGOs jahrelang um ihre Anerkennung als Parteien im Verfahren gekämpft. Gemeinsam mit dem WWF und dem Ökobüro fordern wir ein endgültiges Ende des Projektes und eine Unterschutzstellung der Schwarzen Sulm. Wir werden natürlich weiterhin unsere Parteienrechte im Verfahren wahrnehmen und weiter für die Erhaltung der Schwarzen Sulm samt ihren Naturdenkmälern kämpfen.


Genehmigungsbescheid für den Pumpspeicher Koralm umfassend beeinsprucht

Der Genehmigungsbescheid vom 9. Sep. 2021 ist überraschend schnell ergangen, da die Einwendungsfrist gegen das im Juli 2021 aufgelegte UVP Gutachten erst am 13. 8. 2021 endete. Ob es möglich war, die vielen sehr umfangreichen Einwendungen in dieser kurzen Zeit in den Bescheid einzuarbeiten, bleibt dahingestellt. Das genaue Studium des Bescheides, (ca. 400 Seiten) hat uns in den letzten Wochen sehr gefordert. Das Ergebnis ist jedenfalls eine umfassende Beeinspruchung des Bescheides sowohl in formaler als auch in inhaltlicher Hinsicht. Der Bescheid erlangt somit keine Rechtskraft. Neben verfahrensrechtlichen Mängeln haben die Bürgerinitiative und der Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe  auch gegen aufgetretene Widersprüche im Bescheid Beschwerde erhoben.  Wenig vertrauenserweckend sind diese Widersprüche vor allem im Bereich des Dammbaues und der Dammsicherheit. Wie wir mittlerweile wissen, sieht das nicht nur die Bürgerinitiative so. Zahlreiche weitere Bescheidbeschwerden anderer NGOs, von Privaten, Anrainern,  und auch der Gemeinde Bad Schwanberg sind eingereicht worden.
Wir sind natürlich gespannt, wie das Bundesverwaltungsgericht in Wien entscheiden wird.

Wir bleiben weiter dran und werden weiter informieren.
Mit lieben Grüßen

Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe        
Franz Zirngast (Obmann) 

Andreas Mathauer
Sprecher der BI „Nein zum Industriepark Koralpe“