Koralmschutz

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Neues rund um Pumpspeicher und Sulmkraftwerk

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Der Bewilligungsbescheid des Landes Steiermark für das Projekt Pumpspeicher wurde vom Bundesverwaltungsgericht bekanntlich aufgehoben.

Gegen diese Entscheidung haben die Projektwerber beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine außerordentliche Revision erhoben. Dazu haben die Bürgerinitiative „Nein zum Industriepark Koralpe“ und der „Arbeitskreis“ gemeinsam mit Grundeigentümern eine Revisionsbeantwortung beim VwGH eingebracht. In diesem umfangreichen Schriftsatz, erstellt von einer Rechtsanwaltskanzlei, wurden alle unsere ablehnenden Standpunkte und Forderungen erneut formuliert und dem Gerichtshof termingerecht vorgelegt.

Beim Projekt Sulmkraftwerk sind mittlerweile noch die Materien Naturschutz und Forst beim VwGH anhängig.

Das Erkenntnis des VwGH zur Thematik „Naturschutz“ im Bauvollendungsfrist-Verlängerungsverfahren ist mehr als bemerkenswert. Der VwGH gab der Revision des AK statt, wodurch nun der AK Parteistellung erlangt hat.

(Die Entscheidung vom 22.April 2026 ist abrufbar unter VwGH Ra 2025/10/0101 – Erkenntnis (Volltext): RDB Rechtsdatenbank).

Wir erwarten mit Spannung das nun fortzusetzende Verfahren und werden entsprechende und notwendige Anträge nun als Partei nach unseren finanziellen Möglichkeiten einbringen.

Alle Eingaben beim VwGH unterliegen bekanntlich dem Anwaltszwang. Die Zusammenarbeit mit unserer Anwaltskanzlei ist sehr arbeits- und auch kostenintensiv.

Aus diesem Grund ersuchen wir Sie bitte um eine Spende für den Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe und des Weststeirischen Hügellandes, damit wir unsere Arbeit zum Erhalt und zur Bewahrung unserer Koralpe und deren Gewässern fortsetzen können!

Danke für Ihr Verständnis und ein herzliches Danke für Ihre Spende im Voraus!