Koralmschutz

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Bürgerinitiative

„Nein zum Industriepark Koralm“

Hier die „Stellungnahme zum Vorhaben „Pumpspeicherwerk Koralm“ zwecks Gründung einer Bürgerinitiative gem. § 19 UVP-G“

Die Unterzeichner formieren sich dadurch zu einer Bürgerinitiative gemäß § 19 UVP-Gesetz 2000, um im UVP-Verfahren „Pumpspeicherwerk Koralm“ gemäß Edikt GZ: ABT13-11.10-441/2016 vom 11.5. 2017 Parteistellung zu erlangen. Die Bürgerinitiative ist überzeugt, dass das Projekt in der eingebrachten Form nicht genehmigungsfähig und begründen dies mit folgenden Einwendungen:
  • Wir wenden uns gegen den Verlust des Glitzkars, das vor 2 Jahren bereits als Natura 2000-Schutzgebiet angemeldet wurde.

  • Wir sind der Meinung, dass diese Anlage öffentlichem Interesse massiv widerspricht. Sie benötigt zusätzlich Energie im Ausmaß vonn 300 – 400MW. Der mögliche Bezug von billigem Nachtstrom aus dem nahegelegenen Krsko wird eher eine Laufzeitverlängerung oder gar den Ausbau von Atomstrom verursachen.

  • Wir befürchten negative Auswirkungen auf die Naturdenkmäler und die FFH-Schutzgebiete an der Schwarzen Sulm durch zahlreiche Wasserentnahmen und Einbringung von Schmutzfrachten in vielen Teilen des Einzugsgebietes.

  • Wir wenden uns gegen die Verheimlichung der Dammbruchprognostik und des Flutwellenverlaufes und vieler weiterer Informationen, da nicht alle Teile der UVE öffentlich einsehbar sind. (Zusätzliche Einwendungen behalten wir uns vor)

  • Wir wenden uns gegen das „Versenken“ geomorphologisch und vegetationsökologisch besonderer im Alpenraum einzigartiger Abschnitte des Seebachs im Unterspeicher.

  • Wir wenden uns gegen die Zerstörung bzw. die zu erwartende Verschlechterung zahlreicher Quellen und Gewässer: Glitzalmquelle, Glitzbach, Schneelochbach, Hirschkogelbach, Goslitzquellen, Goslitzbach, Gregormichlalmquellen, Seebach, Schwarze Sulm (Wasserrahmenrichtlinie).

  • Wir befürchten eine deutliche Verschlechterung der Lebensqualität der in der Nähe der 380 kV-Leitung wohnenden Menschen auf Grund höherer Lärmemissionen und einer Verstärkung des Magnetfeldes durch die deutliche Zunahme im Stromfluss.

  • Die beabsichtigte Trinkwasserprivatisierung (s. techn. Bericht Energiebeauftragter) und die unzähligen Eingriffe in den Wasserhaushalt gefährden die Trinkwasserversorgung und den gesamten Grundwasserhaushalt der gesamten Region.

Chronologie

2017

Einwendungen

Gemeinsam mit den über 1400 Unterstützungserklärungen wurden am 16. Juni 2017 auch die Einwendungen der Bürgerinitiative gegen das Projekt „Pumpspeicher Koralm“ beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingebracht.

2018

UVP Verhandlungen

Teilmahme an der mehrtägigen mündlichen UVP-Verhandlung in Schwanberg
(2018 Oktober) und ergänzende Einwendungen der Bürgerinitiative.

2020

mündlichen Verhandlung

Teilnahme an der mündlichen Verhandlung zum Projekt Deponie auf der Gregormichlalm und ergänzende Einwendungen durch die Bürgerinitiative.

2021

Umfangreiche Bescheidbeschwerde

Bewilligungsbescheid für das Projekt „Pumpspeicher Koralm“ von der Steiermärkischen Landesregierung am 9. Sep.2021
Umfangreiche Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz.

2021

mündlichen Verhandlung

Teilnahme an der zweitägigen mündlichen Verhandlung am Bundesverwaltugsgericht Wien. 

2023

Bescheidaufhebung

Bescheidaufhebung durch das Bundesverwaltungsgericht.

2024

Revision

Ao Revision der Projektwerber an den Verwaltungsgerichtshof.