Reaktion zur UVP-Koralm: Steirische Landesregierung setzt auf langes Siechtum statt auf schnelles Ende

Reaktion zur UVP-Koralm: Steirische Landesregierung setzt auf langes Siechtum statt auf schnelles Ende

Die Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung zum Projekt Koralm-Pumpspeicher ist soeben in Schwanberg über die Bühne gegangen. Die Umweltschutzorganisation VIRUS zieht eine erste Bilanz (Quelle: OTS-Aussendung von VIRUS):

Pumpspeicherkraftwerksprojekt mehrfach negativ begutachtet – neues Asbestproblem identifiziert

Nach drei Tagen UVP-Verhandlung in Schwanberg zieht die Umweltorganisation VIRUS Bilanz über den Stand des Verfahrens zum Pumpspeicherkraftwerksprojekt Koralm. Wolfgang Rehm VIRUS-UVP-Koordinator: „Gleich drei Behördengutachten zeigen derartig unvertretbare Umweltauswirkungen, dass längst schon eine abweisende Entscheidung hätte getroffen werden müssen, aber offenbar will das Land Steiermark das Verfahren weiter hinauszögern. Die Ergebnisse der an sich bereits überflüssig gewesenen Verhandlung werden die Behörde nun noch geraume Zeit beschäftigen.“

Diese sei bereits mit einem Selbstfaller in die Verhandlung gestartet, da bei der gesetzlich vorgesehenen öffentlichen Auflage des UVP-Gutachtens noch Teilgutachten und der wichtige Gesamtbericht fehlten. Mit den Fachbereichen „Gewässerökologie“, „Tiere/Pflanzen/Lebensräume“ und „Landschaftsbild“ hätten weiters gleich drei Behördengutachter die Ampel auf rot geschaltet.  „Bereits eines hätte genügt, aber für das das von Anfang an  skandalumwitterte Projekt, das man ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchschwindeln hatte wollen, soll offenbar die bisherige bevorzugte Sonderbehandlung fortgesetzt werden“, kritisiert Rehm und führt Versuche, die UVP-Pflicht zu umgehen, Verfahren bei unzuständigen Behörden, Gefälligkeiten für die Projektwerber wie Aufhebung eines Landschaftsschutzgebietes, Nichterfüllung europarechtlicher Naturschutzverpflichtungen, Überlassung von öffentlichem Gut als Beispiele eines langen Sündenregisters auf. „Der Versuch, das Gebirge an Genehmigungshindernissen mit einem Gutachten der TU-Wien zu umgehen sind in der Verhandlung gescheitert, weil sich dieses für den Zweck, ein öffentliches energiewirtschaftliches Interesse an dem Projekt nachzuweisen, als unbrauchbar erwiesen hat und weiters im Widerspruch zu den Feststellung der Amtssachverständigen für Klima und Energie zur Relevanz des Projektes steht“, berichtet Rehm der an der mündlichen Verhandlung durchgehend als Parteienvertreter mitwirkte.

Es habe sich weiters das Vorhandensein von Gestein herausgestellt, das im Zuge der geplanten Arbeiten ein Asbestproblem verursachen könnte, ohne dass dafür ausreichend Vorkehrungen getroffen worden seien. „Dem Projekt ein kurzes und schmerzloses Ende zu bereiten, wie vom Gesetz geboten, dürfen die Beamten in der Behörde offenbar nicht, also muss nun lang und aufwändig weiter ermittelt werden,“ so Rehm. Hier zeige sich die Praxisfremdheit der aktuell im Nationalrat eingebrachten Nationalratsnovelle, die meine, sachverhaltsunabhängig ein Ermittlungsverfahren in der mündlichen Verhandlung abschließen zu müssen. „Mit Inkrafttreten einer derartigen Regelung würde der Gesetzgeber beim Pumpspeicherprojekt auf der Koralm die Behörde, die einen Riesenberg von Verhandlungsergebnissen aufzuarbeiten hat, damit im absoluten Chaos zurücklassen,“ so Rehm abschließend.